Bedingungen der Garantie
Für die durchgeführten Arbeiten geben wir Ihnen Garantie:
- Zahnfüllungen – 2 Jahre
- Zahnkronen und Zahnbrücken- 5 Jahre
- Teilprothesen und Vollprothesen – 2 Jahre
- Kanalbehandlung – 3 Jahre
Die Bedingung der Garantie ist Kontrolluntersuchung, die jede 6 Monate durchgeführt wird und das halten an die Hygieneverordnungen vom Arzt.
Garantie befasst nicht:
- die Beschädigungen, die im Folge der unglücklichen Unfällen entstanden sind, der schlechten Mundhygiene, keine Berücksichtigung der Verordnungen vom Arzt, die das Umgehen mit dem prothetischen Füllung betreffen.
- Arbeiten, bei deren Führung der Patient über Teil- oder keine Garantie informiert wurde und die doch auf speziellen Wunsch vom Patienten durchgeführt wurden.
- zeitweilige Arbeiten: die Prothesen die sofort nach dem Zahnextraktion angesetzt werden und zeitweilige Kronen.
- wenn direkt nach dem Zahnfüllung wird Kanalbehandlung notwendig ,dann wird die nochmalige Anfertigung der Zahnfüllung im Rahmen der Garantie und der Patient übernimmt die Kosten der Kanalbehandlung.